Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:
- Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
- Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)